5. Oktober 2025
Aus dem Gerichtssaal – Unrechtmäßige Nutzung einer Liegenschaft
Unser Mandant hat Klage gegen die unrechtmäßige Nutzung einer landwirtschaftlichen Liegenschaft erhoben, nachdem der landwirtschaftliche Pachtvertrag rechtswirksam ausgelaufen war. Der Beklagte hatte die auf dem Grundstück befindliche Wohnung trotz wiederholter Aufforderung weiterhin bewohnt und damit das Eigentum unseres Mandanten ohne Rechtsgrund (sine titulo) besetzt. Mit Urteil Nr. 850/2025 vom 26.09.2025 des Landesgerichtes Bozen wurde der Klage unseres Mandanten größtenteils stattgegeben. Das Gericht stellte klar, dass die betreffende Wohnung nicht Bestandteil des mittlerweile zwischen den Parteien neu abgeschlossenen Pachtvertrages (betrifft nur das Wirtschaftsgebäude und die Kulturflächen) ist und somit keine Nutzungsberechtigung des Beklagten bestand. Der Beklagte wurde daher zur sofortigen Räumung der Liegenschaft sowie zur Bezahlung eines Schadenersatzbetrages in Höhe von € 2.412,00, zuzüglich der Rechtsanwaltskosten und gesetzlichen Zinsen ab Urteil bis zur Tilgung, verurteilt.
23. September 2025
Aus dem Gerichtsaal – Mietrecht
Mit Urteil Nr. 839/2025 vom 23.09.2025 des Landesgerichtes Bozen wurde der Klage unseres Mandanten vollumfänglich stattgegeben. Gegenstand des Verfahrens war die Besetzung einer Wohnung ohne Rechtsgrund. Das Gericht stellte fest, dass zwischen den Parteien lediglich ein mündlicher Mietvertrag bestanden hatte, welcher gemäß Art. 1 Abs. 4 des Gesetzes Nr. 431/1998 wegen Formmangels absolut nichtig ist. Die Nutzung der Wohnung des Beklagten erfolgte somit ohne gültigen Rechtstitel. Da er die Immobilie jedoch über einen Zeitraum von über 16 Monaten unentgeltlich genutzt und zugleich aus Untervermietungen Einnahmen erzielt hatte, verurteilte ihn das Gericht zur Bezahlung eines Schadensersatzbetrages in Höhe von € 8.298,53, zuzüglich Rechtsanwaltskosten und der gesetzlichen Zinsen ab Veröffentlichung des Urteils bis zur Tilgung. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.
22. August 2025
Aus dem Gerichtssaal – Verwaltungsrecht
Unser Mandant hat vor dem Regionalen Verwaltungsgericht – Autonome Sektion für die Provinz Bozen Rekurs gegen mehrere raumplanerischen Maßnahmen der Gemeinde erhoben, mit welchen eine landwirtschaftliche Fläche in eine Mischzone M1 umgewidmet worden war. Mit Urteil Nr. 150/2025 vom 23.04.2025 wurde unserem Rekurs vollumfänglich stattgegeben. Das Gericht stellte klar, dass die Gemeinde durch die sukzessive Ausweisung zweier Teilflächen unter 1.000 m² die in Art. 19 Abs. 6 des Landesgesetzes Raum und Landschaft Nr. 9/2018 festgelegte gesetzliche Obergrenze umgangen und damit die gesetzlichen Vorgaben verletzt hat. Die bewusste Aufteilung einer größeren Fläche in mehrere kleinere Widmungszonen stelle laut dem Verwaltungsgericht eine offensichtliche Umgehung des Ausnahmecharakters der Norm dar und widerspreche dem Grundsatz der Gesetzesbindung. Das Verwaltungsgericht hat daher die angefochtenen aufgehoben und die Rekursgegner jeweils zur Bezahlung von € 3.000,00, zzgl. Nebenspesen an Prozesskostenersatz an unsere Mandanten verurteilt. Das Tagesblatt Dolomiten hat nach der Rechtskraft des Urteils über den Fall in der Ausgabe vom 22.08.2025 berichtet.
15. Juli 2025
Willkommen im Team Dr. Markus Kröll!
Wir heißen Dr. Markus Kröll aus Schenna (BZ) in unserem Team herzlich willkommen. Nach der Matura an der Wirtschaftsfachoberschule „Franz Kafka“ in Meran hat Markus Kröll im Herbst 2020 das Integrierte Diplomstudium der Rechtswissenschaften an der Universität in Innsbruck begonnen. Während seiner Studienzeit hat er bereits Berufserfahrung in unserer Rechtsanwaltskanzlei gesammelt. Nach dem erfolgreichen Abschluss seines Studiums in Innsbruck und einem achtmonatigen Aufenthalt in Wien (Österreich), bei dem er in einer renommierten Anwaltskanzlei weiter Arbeitserfahrung sammeln konnte, freut es uns, dass Herr Dr. Markus Kröll nun unser Team bereichert.
Wir freuen uns auf eine gute und erfolgreiche Zusammenarbeit!
16. Mai 2025
Herzlichen Glückwunsch zur bestandenen Rechtsanwaltsprüfung!
Unsere Juristin, Dr. Melanie Frei, hat im Mai dieses Jahres die Rechtsanwaltsprüfung mit Erfolg abgelegt. Wir gratulieren ihr herzlich zu diesem bedeutenden Meilenstein und wünschen ihr für ihren weiteren beruflichen Werdegang weiterhin viel Erfolg und alles Gute.
Es erfüllt uns mit Stolz, sie auf diesem Weg begleitet zu haben, und wir freuen uns auf die Fortsetzung unserer erfolgreichen Zusammenarbeit.
8. Mai 2025
Aus dem Gerichtsaal – Mietrecht
Mit Urteil Nr. 456/2025 vom 08.05.2025 des Landesgerichtes Bozen wurde dem Rekurs unseres Mandanten auf Bezahlung von ausständigen Miet- und Betriebskosten sowie auf Bezahlung eines Betrages in Höhe von € 39.816,69 an Schadensersatz, bei Aufrechnung der Kaution in Höhe von € 3.000,00, stattgegeben. Die Gegenseiten haben die angemietete Wohnung in einem desaströsen Zustand hinterlassen, weshalb umfangreiche Sanierungsarbeiten notwendig waren. Die ehemaligen Mieter wurden zudem zur Bezahlung aller Prozess- und Gutachterkosten verurteilt.
6. Mai 2025
Aus dem Gerichtsaal – Aufhebung eines Strafzettels
Mit Urteil Nr. 10 vom 06.05.2025, Allg. Verf. 130/2024, hat der Friedensrichter von Schlanders dem Einspruch unseres Mandanten gegen ein Vorhaltungsprotokoll wegen eines angeblichen Vorfahrtsverstoßes stattgegeben. Der Sohn unseres Mandanten fuhr mit einem Kleinkraftrad auf einer Gemeindestraße, als es zum Unfall mit einem Mercedes kam, der aus einem privaten Seitenweg ohne Beschilderung einbog. Das Gericht stellte fest, dass die Mercedes-Fahrerin die Vorfahrt hätte gewähren müssen. Das Protokoll wurde aufgehoben, womit nun der Weg frei steht den erlittenen Schaden gegen die Versicherung geltend zu machen.
1. August 2024
Aus dem Gerichtsaal – Verletzung des Kondominiumsrechtes bezüglich des Gebrauchs der gemeinschaftlichen Anteile
Unser Mandant hat Klage gegen einen Miteigentümer erhoben, nachdem dieser ohne Zustimmung aller Miteigentümer private Gegenstände (Werkbank, Regale, Werkzeuge etc.) im gemeinschaftlichen Kellergang gelagert hat. Mit Urteil Nr. 772/2024 kam das Landesgericht Bozen zum Schluss, dass ein Verstoß gegen Art. 1102 ZGB vorliegt. Die Nutzung ging nämlich über den zulässigen Gebrauch durch einen Miteigentümer hinaus und hinderte die anderen an gleichberechtigter Nutzung. Der Beklagte musste somit den Keller räumen sowie eine Besetzungsentschädigung an den Kläger bezahlen. Auch wurde er zur Bezahlung der Prozesskosten verurteilt.
7. März 2024
Aus dem Gerichtsaal - Grenzstreit und gegenseitige Ansprüche auf Dienstbarkeiten zwischen benachbarten Grundstücken in Meran
Mittels Urteil Nr. 301/2024 vom 07.03.2024 Landesgericht Bozen wurde ein strittiger Grenzverlauf zwischen mehreren Parzellen gerichtlich festgestellt. Unser Mandant hat aufgrund der sogenannten „Widmung durch den Familienvater“ außerdem ein rechtmäßiges Durchgangs- und Fahrrecht über das Grundstück des Beklagten (Art. 1062 ZGB) zugesprochen bekommen. Die vom Beklagten vorgebrachten Widerklagen auf ein Durchfahrtsrecht wurden hingegen abgewiesen.
7. März 2024
Aus dem Gerichtsaal - Anfechtung eines handschriftlichen Testaments
Mit Urteil Nr. 328/2024 hat das Landesgericht Bozen das eigenhändige Testament vom 22.08.2009 für nichtig erklärt, da es nicht vollständig von der Erblasserin selbst verfasst wurde. Ein einziges Wort („mich“) wurde nachweislich von Dritter Hand eingefügt, was gemäß Art. 602 ZGB zur Gesamtnichtigkeit führte. Dies obwohl das vorgenannte Wort inhaltlich vollkommen unbedeutend gewesen ist. Das Testament wurde somit von den gesetzlichen Erben erfolgreich angefochten. Aufgrund der Nichtigkeit des Testaments wurde ihnen in der Folge der gesamte Nachlass zugesprochen.
3. Februar 2024
Aus dem Gerichtsaal – Zahlung eines Kaufpreises
Unser Mandant wurde von seiner Schwester auf Zahlung eines Betrages in Höhe von € 50.000,00, die von ihm laut einem Kaufvertrag vom 10.04.2014 geschuldet seien, verklagt. Unser Mandant räumte den Vertrag ein, behauptete aber, die Summe bereits in Form eines früheren Darlehens an seine Schwester beglichen zu haben, wodurch eine Aufrechnung bestehe. Durch glaubwürdige Zeugenaussagen wurde festgestellt, dass unser Mandant seiner Schwester vor dem Vertragsschluss tatsächlich € 50.000,00 geliehen hatte. Das Landesgericht Bozen hat daher mittels rechtskräftigem Urteil Nr. 143/2024 vom 03.02.2024 die Aufrechnung der gegenseitigen Forderungen anerkannt und die von der Gegenseite geltend gemachte Forderung als erloschen erklärt.
19. Januar 2024
Aus dem Gerichtsaal – Rückerstattung der Mehrwertsteuer aus einem Immobilientauschvertrag
Unsere Mandantin schloss mit eine Immobilienfirma am 24.04.2018 einen Tauschvertrag über Liegenschaften ab. Zeitgleich wurde eine Zusatzvereinbarung getroffen, laut der die Immobiliengesellschaft unserer Mandantin 4 % MwSt. auf eine der tauschgegenständlichen Wohnung rückerstatten sollte – unabhängig davon, ob sie eine Steuerbegünstigung in Anspruch nimmt.
Die Firma argumentierte, diese Vereinbarung sei durch den folgenden notariellen Vertrag hinfällig geworden (Neuerung). Insbesondere hätte unsere Mandantin auch kein Eigentum, sondern ein Fruchtgenussrecht an zwei Wohnungen erhalten, wobei tatsächliche Eigentümer Dritte geworden sind. Mittels Urteil Nr. 115/2024 des Landesgerichtes Bozen wurde sodann festgestellt, dass die Zusatzvereinbarung gültig ist und keine Neuerung vorliegt. Demnach besteht die Zahlungspflicht weiterhin, da sie unabhängig vom tatsächlichen Erwerb durch unsere Mandantin oder Dritte vereinbart wurde. Die Gegenseite wurde deshalb zur Bezahlung des eingeklagten Betrages und der Verfahrenskosten verurteilt.
26. Juni 2023
Aus dem Gerichtsaal – Feststellung der Vaterschaft gemäß Art. 269 ZGB
Unsere Mandanten haben die gerichtliche Feststellung auf Vaterschaft ihres mittlerweile verstorbenen Vaters vor dem Landesgericht Bozen beantragt. Mit Urteil Nr. 653/2023 erkannte das Landesgerichtes Bozen auf Grundlage medizinischer Gutachten (Wahrscheinlichkeit über 99,99 %) an, dass die beantragte Vaterschaft vorliegt. Das Standesamt Meran wurde angewiesen, die Vaterschaft in den Geburtsurkunden zu vermerken. In der Folge war es möglich mit den weiteren Erben eine umfangreiche Einigung bzgl. Aufteilung des Erbschaftsvermögens vorzunehmen.

