Arzthaftung

Sie wurden als Patient seitens der Ärzte nicht korrekt behandelt?
Sie wurden Opfer eines Fehlers bei der Behandlung?


 

Facharzt-Sorgfalt prüfen

Leider kommt es immer wieder vor, dass im Zuge der ärztlichen Behandlung Fehler begangen werden. Ein unbefriedigendes Ergebnis einer Behandlung ist zwar nicht zwangsläufig Folge eines ärztlichen Behandlungsfehlers, kann aber ein Anzeichen dafür sein, dass die Behandlung nicht der ärztlichen Facharzt-Sorgfalt entsprochen hat. Eine ärztliche Haftung liegt auch vor, wenn der Arzt es unterlässt Ihre Zustimmung zu der Behandlung einzuholen.

Gutachten des Sachverständigen

Wenn Sie einen Fehler der ärztlichen Beratung und Behandlung vermuten, holen wir für Sie gerne ein entsprechendes Gutachten bei einem unabhängigen Sachverständigen unseres Vertrauens ein. Sollte der Sachverständige zum selben Schluss gelangen, setzen wir für Sie gerne Ihre Ansprüche auf Schmerzensgeld und Schadenersatz gegenüber den Verantwortlichen durch.

 


 

 

Wir verwenden Cookies auf unserer Webseite. Hier finden Sie unsere Informationen zum Datenschutz