Kondominiumsrecht

Wir beraten sowohl Kondominiumsverwalter als auch Miteigentümer
in sämtlichen Fragen rund um das Kondominiumsrecht.


 

Beratung für Kondominiumsverwalter sowie Miteigentümer

Dieser spezielle Bereich des italienischen Zivilrechts besteht aus einer Vielzahl von Bestimmungen und Rechtsinstituten. Zu unseren Leistungen gehören unter anderem das Eintreiben von offenen Kondominiumsspesen. Nachdem der Verwalter eines Kondominiums gesetzlich verpflichtet ist die offenen Nebenspesen einzutreiben, gilt es hier schnell zu handeln.

Interessen gegenüber dem Kondominium und Miteigentümern durchsetzen

Gerne überprüfen wir für Sie auch Kondominiumsbeschlüsse und vertreten Sie bei Anfechtung derselben in einem strittigen Verfahren vor der zuständigen Gerichtsbehörde. Nachdem kurze Widerspruchsfristen einzuhalten sind, gilt es sich hier umgehend über die eigenen Rechte zu informieren. Schließlich vertreten wir Ihre Interessen auch bei Streitigkeiten zwischen Miteigentümern.

 


 

 

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