01. Februar 2022
Willkommen im Team Dr. Melanie Frei!
Wir heißen Dr. Melanie Frei aus Nals (BZ) in unserem Team herzlich willkommen. Nach der Matura am Sprachengymnasiums „Walther von der Vogelweide“ in Bozen hat Melanie Frei im Herbst 2016 das Integrierte Diplomstudium der Rechtswissenschaften in Innsbruck begonnen. Während ihrer Studienzeit hat sie bereits Berufserfahrung in einer Rechtsanwaltskanzlei in Bozen gesammelt. Nach dem erfolgreichen Abschluss ihres Studiums in Innsbruck freut es uns, dass Frau Dr. Melanie Frei nun unser Team bereichert. Wir freuen uns auf eine gute und erfolgreiche Zusammenarbeit!
23. Oktober 2022
Darf der Chef den PC überwachen?
Wir haben kürzlich einige Fragen zum Thema für die Zeitschrift Zett – Die Zeitung am Sonntag beantwortet. Hier ein kurzer Einblick. Eine Überwachung des Computers ist generell nur für Organisations- und Produktionszwecke, aus Arbeitssicherheitsgründen und eben zum Schutz des Betriebsvermögens zulässig, sofern ein spezifisches Einvernehmen mit den Gewerkschaften oder die Ermächtigung des Arbeitsinspektorats besteht und die Mitarbeiter über den Zweck der Erhebung und Verarbeitung der Daten informiert wurden. Außerdem muss auch in diesem Zusammenhang stets die Verhältnismäßigkeit der Überwachung gegeben sein. Der Kassationsgerichtshof hat in einem Urteil aus dem Jahr 2018 festgehalten, dass eine Kontrolle der Daten im Nachhinein unabhängig von Garantien für den Arbeitnehmer jedoch immer dann zulässig ist, wenn der Mitarbeiter ein rechtswidriges Verhalten an den Tag gelegt oder Schäden am Betriebsvermögen verursacht hat. Hier ist somit eine Überwachung im Nachhinein, bei Verdachtsmomenten, erlaubt.
25. September 2022
Versteckte Videoüberwachung am Arbeitsplatz?
Die Zett – Die Zeitung am Sonntag hat uns zu diesem Thema interviewt. Hier ein kurzer Einblick. Unter bestimmten Voraussetzungen kann jeder Arbeitgeber nunmehr seine Angestellten überwachen. Verhältnismäßigkeit, lautete zuletzt immer ein wichtiges Schlagwort in Sachen Mitarbeiterüberwachung. Ende des Jahres 2019 hat der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte entschieden, dass eine Kündigung nach einer verdeckten Videoüberwachung zulässig ist. Anfang des Jahres 2021 wurde auch vom Kassationsgericht in Rom bestätigt, dass ein Arbeitgeber das Recht hat eine Videokamera zu installieren, um eine Straftat in seinem Betrieb aufzudecken. Die Urteile rechtfertigen somit einerseits versteckte Kameras, andererseits muss es schwerwiegende Verdachtsmomente geben. Es empfiehlt sich jedenfalls im Voraus immer genau abzuwägen wann eine Überwachung der Mitarbeiter notwendig und auch rechtens ist.
05. September 2021
Abstände zwischen den Gebäuden
Das Zivilgesetzbuch sieht unter Art. 873 vor, dass Bauten auf aneinandergrenzenden Grundstücken, in einem Abstand von nicht weniger als drei Metern gehalten werden müssen, wenn sie nicht eine Einheit bilden oder Anbauten darstellen. In den Verordnungen der Gemeinden kann ein größerer Abstand festgesetzt werden.
Im Jahr 1968 wurde auf Staatsebene das Ministerialdekret Nr. 1444 erlassen, welches für Gebäude im historischen Ortskern (sog. A-Zonen) vorsieht, dass im Falle von Umbau- und Sanierungsmaßnahmen die Abstände zwischen den Gebäuden nach den Baumaßnahmen nicht geringer sein dürfen, als jene, welche bereits bestanden. Für alle weiteren Zonen (z.B. Wohnbauzonen B und C sowie die Gewerbezonen) wird in Art. 9 ein Mindestgebäudeabstand von 10m vorgesehen. Die Gemeinden können allerdings von diesem Abstand abweichen, wobei jedoch bestimmte Grenzen einzuhalten sind.
Laut Urteil Nr. 5830/2021 des Staatsrates gilt in den historischen Ortskernen tendenziell ein Verbot von Neubauten, da es in diesen Zonen vor allem um die Erhaltung der bereits vorhandenen Bausubstanz gehe. Allerdings wurde präzisiert, dass wenn das ursprüngliche Gebäude zwar abgerissen wird, aber in derselben Form wiedererrichtet wird, nicht von einer Neubaumaßnahme gesprochen werden kann.
5. Februar 2021
Rechtsschutz-Polizze Südtiroler Bauernbund
Auch dieses Jahr werden wir wieder seitens des Südtiroler Bauernbunds im Zusammenarbeit mit der ITAS Versicherungen – Agenten Südtirol unter den konventionierten Anwälten gelistet. Die Mitglieder des Südtiroler Bauernbundes können uns somit als Rechtsbeistand sowohl für die außergerichtliche als auch für die gerichtliche Phase von Streitigkeiten ernennen. Im Rahmen der Bedingungen der Versicherungspolizze werden die Spesen einer Rechtsstreitigkeit von der Rechtsschutzversicherung übernommen. Es ist ein Selbstbehalt von € 500,00 vorgesehen. Der Rechtsschutz umfasst eine Vielzahl von Streitigkeiten, wobei es jedoch einige Ausnahmen gibt. Es muss von Fall zu Fall geprüft werden, ob ein Streitfall seitens der Rechtsschutz-Polizze des Südtiroler Bauernbunds gedeckt ist. Wir wünschen weiterhin eine gute Zusammenarbeit mit dem Südtiroler Bauernbund.
27. Jänner 2021
Aufhebung einer Nichtversetzung einer Schülerin in die nächste Klasse
Im Sommer des Jahres 2020 haben sich die Eltern einer Schülerin an uns gewandt und mitgeteilt, dass ihre Tochter trotz positivem Jahresnotendurchschnitt nicht in die nächste Klasse der Berufsschule versetzt wurde. Es stellte sich weiter heraus, dass es die Schule unterlassen hat ein Protokoll über die Abstimmung der Nichtversetzung zu verfassen. Aufgrund des Corona-Krise bedingten Fernunterrichtes kam es zu technischen Schwierigkeiten, wobei die Schülerin negative Bewertungen erhielt. Wir haben daraufhin unverzüglich Rekurs beim Verwaltungsgericht Bozen eingebracht. Das Gericht hat sodann zunächst mit zwei Dringlichkeitsverfügungen die Versetzung der Schülerin in die nächste Klasse angeordnet. Mittels Urteil vom 27.01.2021 (Verf. REG. REK. Nr. 122/2020) hat das Verwaltungsgericht Bozen schließlich unseren Rekurs angenommen, die Nichtversetzung aufgehoben und die Berufsschule zur Bezahlung der Prozesskosten verurteilt. Die Entscheidung ist nicht rechtskräftig.
15. Dezember 2020
Das landwirtschaftliche Vorkaufsrecht
Die Grundlage des Vorkaufsrechtes zu Gunsten der Pächter und Anrainer von landwirtschaftlichen Liegenschaften bietet Art. 8 des Gesetzes Nr. 590/1965 und Art. 7 des G. Nr. 817/1971. Die vorgenannten Bestimmungen zielen auf die Förderung des bäuerlichen Eigentums und die Schaffung wirtschaftlich rentabler Betriebe im Interesse der Agrar- u. Wirtschaftspolitik ab. Grundsätzlich unterscheidet man das Vorkaufsrecht des Pächters von jenem des Anrainers, wobei es zwecks Ausübung persönlicher und bodenbezogener Voraussetzungen bedarf. Für den Fall der Veräußerung von landw. Kulturgrund ist der Verkäufer verpflichtet den Pächter/Anrainer schriftlich zu informieren. Zudem muss eine Abschrift des Kaufvorvertrages übermittelt werden. In der Folge hat der Pächter/Anrainer eine Frist von 30 Tagen zwecks Ausübung des ihm allenfalls zustehenden Vorkaufrechtes, welche ebenfalls schriftlich an den Verkäufer erfolgen muss. Durch die Ausübung tritt der Pächter/Anrainer an die Stelle der ursprünglich kaufversprechenden Partei und erwirbt das Grundstück zu denselben Bedingungen vom Verkäufer. Für den Fall, dass eine vorkaufsberechtige Person nicht benachrichtigt wurde, steht dieser das sog. Rückkaufrecht zu.
10. November 2020
Trennung und Scheidung
Die Trennung wird vom ital. ZGB in den Artikeln 150 ff. geregelt. Die Gründe für die Trennung können vielfältig sein. Wenn sich beide Ehepartner über die Notwendigkeit der Trennung und den entsprechenden Bedingungen einig sind, ist es möglich, einen einvernehmlichen Antrag auf Ehetrennung einzureichen. Sind die Positionen zu verhärtet führt meist kein Weg an einer strittigen Trennung vorbei. Die rechtlichen Folgen, die aus der Trennung entstehen betreffen den Wegfall der ehelichen Treuepflicht und der Pflicht des Zusammenlebens, die eventuelle Auflösung der Gütergemeinschaft und das Recht auf einen Ehegattenunterhalt für den wirtschaftlich schwächeren Ehegatten. Im Falle von minderjährigen Kindern werden auch die Zuweisung der Familienwohnung, das Sorgerecht sowie der Unterhaltsbeitrag geregelt. Erfolgt keine Versöhnung, kann nach 6 bzw. 12 Monaten die Ehescheidung eingereicht werden. Die Ehescheidung bewirkt den Verlust des Status als Ehegatten, sowohl aus persönlicher als auch aus wirtschaftlicher Sicht.
12. Oktober 2020
Neues Landesgesetz „Raum und Landschaft“ – Bauen im Landwirtschaftsgebiet
Mit dem 01.07.2020 ist das neue Landesgesetz „Raum und Landschaft“ (LG Nr. 9/2018), kurz LGRL, in Kraft getreten. Das Gesetzt sieht Einschränkung des Bodenverbrauchs außerhalb von Siedlungsgebieten vor. Die Siedlungsgrenzen, welches das bebaubare Gebiet abgrenzen soll, müssen erst festgelegt werden. Bis dahin gilt laut Übergangsbestimmung grundsätzlich der verbaute Ortskern als Siedlungsgebiet. Außerhalb des Siedlungsgebietes gilt grundsätzlich, dass Bauen eine Ausnahme darstellt. Es werden allerdings einige Ausnahmen, vor allem in Verbindung mit der Landwirtschaft, vorgesehen. Eine wichtige Ausnahme bilden beispielsweise Wohngebäude, welche seit 24.10.1973 mit einer Baumasse von mindestens 300 m³ bestehen, nicht Teil des geschlossenen Hofes sind und außerhalb des Siedlungsgebietes oder außerhalb von Bauzonen innerhalb des Siedlungsgebietes liegen. Diese Wohngebäude können auf max. 1000 m³ erweitert werden (Art. 17). Die entsprechende Erweiterung kann für Wohnungen für in Südtirol Ansässige, für Privatzimmervermietung, sowie für Urlaub auf dem Bauernhof verwendet werden.
18. September 2020
Wir gratulieren zur bestandenen Rechtsanwaltsprüfung!
Unsere Mitarbeiterin Dr. Magdalena Zoderer hat die Rechtsanwaltsprüfung im Juli erfolgreich bestanden. Im September hat nun auch die feierliche Zeremonie stattgefunden. Wir gratulieren Dr. Zoderer von Herzen zu diesem großartigen Erfolg und wünschen ihr weiterhin alles Gute. Wir sind stolz, dass wir an der beruflichen Ausbildung mitwirken konnten und freuen uns auf eine weitere gute Zusammenarbeit.
28. August 2020
Es freut uns mitzuteilen, dass wir nunmehr auch in Schlanders/Vetzan im Gewerbegebiet (GEPA) eine Zweigstelle unserer Kanzlei eröffnet haben.
Neben den Rechtsanwälten Janis Noel Tappeiner aus Laas (BZ) und Magdalena Zoderer aus Glurns (BZ) hat auch Rechtsanwalt Lorenz Michael Baur aus Lana (BZ) Vinschger Wurzeln. Die Entscheidung eine Außenstelle im Vinschgau zu eröffnen lag somit Nahe und stand auch bereits seit einiger Zeit fest. Nachdem nunmehr eine geeignete und gut erreichbare Räumlichkeit gefunden wurde, freut es uns mitzuteilen, dass zukünftig auch im Vinschgau Termine anberaumt werden können. Das Büro befindet sich im Gebäudekomplex GEPA, erster Stock, links. Kostenlose Parkplätze sind vorhanden.
17. Juni 2020
Geschlossener Hof: Nachtragserbteilung
Dass es im Zusammenhang mit der Rechtsnachfolge bei geschlossenen Höfen zu einigen Besonderheiten kommt, ist allseits bekannt. Die Sonderbestimmungen finden sich im LG Nr. 17 vom 28.11.2001 und sehen zusammenfassend die Unteilbarkeit des Hofes, die Übernahme desselben durch einen einzigen Nachfolger (Anerbe) und die Bewertung der Liegenschaft auf der Grundlage des sog. Ertragswertes anstelle des Marktwertes, vor. Eine eigene Besonderheit stellt die Nachtragserbteilung (Art. 29 LG 17/2001) dar. Demnach ist der Hofübernehmer verpflichtet, falls er den gesamten geschlossenen Hof oder einen Teil davon innerhalb von 20 Jahren ab Übernahme durch ein Rechtsgeschäft unter Lebenden oder innerhalb von 10 Jahren nach dem Tod des Hofeigentümers an Dritte weiterveräußert, den weichenden Miterben die Differenz zwischen dem Ertragswert und dem Verkaufserlös zu bezahlen.
Haben Sie fragen im Bereich des Höferechtes? Gerne beraten wir Sie zu diesem Thema.
13. Mai 2020
Schlichtungsverfahren AGCOM - Kommunikationswesen
Immer wieder kommt es zwischen Kommunikationsanbietern und deren Kunden zu Streitigkeiten. Mehrere Mandanten haben uns letzthin beauftragt gegen überhöhte Abmeldungskosten, welche bei einem Vertragswechsel angefallen sind, vorzugehen. Bevor ein Gerichtsverfahren eingeleitet wird, bietet sich in diesen Fällen die Abhaltung eines Schlichtungsverfahrens beim Landesbeirat für das Kommunikationswesen an. Mit Hilfe dieses Schlichtungsverfahrens ist es möglich eine gerichtliche Auseinandersetzung abzuwenden und eine einvernehmliche Lösung zwischen den Parteien zu finden. Es gilt jede Rechnung genau zu überprüfen zumal es immer wieder vorkommt, dass die Kommunikationsanbieter ungerechtfertigte Leistungen verrechnen.
12. April 2020
Die Rechtslage in Bezug auf Miet- und Pachtverhältnisse während der Corona-Krise
Unmittelbar nach Bekanntwerden der staatlichen Dringlichkeitsverordnungen Anfang/Mitte März dieses Jahres und den damit einhergehenden Einschränkungen im Wirtschaftssektor wurden seitens zahlreicher Handels- und Gewerbetreibender die ersten Stimmen laut, welche einen sofortigen und vollständigen Mietnachlass forderten. Berechtigterweise befürchten die Unternehmer einschneidende Gewinneinbußen, welche es ihnen unmöglich machen, den vertraglichen Verpflichtungen aus dem Miet- und/oder Pachtverhältnis ordnungs- und fristgerecht nachzukommen. Auf der anderen Seite meldeten sich alsbald auch die Betriebs- und Liegenschaftseigentümer zu Wort, welche sich hinsichtlich einer fristgerechten Bezahlung des vereinbarten Miet- und Pachtschillings besorgt zeigten. Es gilt daher einen Interessenskonflikt zwischen den Parteien eines Vertrages mit wechselseitigen Verpflichtungen zu lösen, deren Ursache der Erlass einer gesetzlichen Bestimmung bzw. die Durchführung einer behördlichen Verordnung darstellt.
04. März 2020
Geschwindigkeits-
übertretung im Straßenverkehr
Angesichts der Schwere der angedrohten Strafen tun all jene Verkehrsteilnehmer, welche auf die Benutzung ihres eigenen Fahrzuges angewiesen sind, gut daran sich strikt an die Vorgaben der Straßenverkehrsordnung zu halten. Tritt jedoch der Ernstfall ein, gilt es die Rechtsmäßigkeit der Verwaltungsmaßnahme zu überprüfen und die Erfolgsaussichten der Einbringung eines Rekurses abzuwägen. Außerdem besteht für jene betroffenen Personen, welche nachweislich ihren Arbeitsplatz nicht bzw. nur äußerst schwer mit öffentlichen Verkehrsmitteln erreichen können, die Möglichkeit bei der zuständigen Präfektur eine sog. “Fahrerlaubnis für bestimmte Zeiten“ zu erwirken. Der entsprechend begründete Antrag ist ex Art. 218, Absatz 2 St.VO innerhalb von nur 5 Tagen ab Entzug der Fahrerlaubnis schriftlich einzubringen. Kürzlich ist es unserer Kanzlei gelungen für einen betroffenen Unternehmer die Ausstellung einer beschränkten Fahrerlaubnis, seitens des in Südtirol für ebensolche Anlassfälle zuständigen Regierungskommissärs, zu erwirken.
14. Februar 2020
Anfechtung einer Baukonzession, Verwaltungsgericht – Autonome Sektion für die Provinz Bozen
Unsere Mandantin hat in den Jahren 2016-2018 den Umbau ihres Eigenwohnheims vorgenommen. Nach Abschluss der Bauarbeiten hat ein direkter Anrainer unsere Mandantin mittels Rekurs vor das Verwaltungsgericht Bozen geladen und gegenüber der ebenfalls beklagten Gemeindeverwaltung die Aufhebung der erteilten Baukonzessionen begehrt. Die Gegenseite hat unter anderem beanstandet, dass die ausgestellten Baukonzessionen, auf unwahren Kubaturberechnungen fußen würden und in Verletzung des gebotenen Grenzabstandes erlassen worden wären. Wir haben uns für unsere Mandantin auf das Verfahren eingelassen und die Abweisung der gegnerischen Anträge beantragt. Mittels Urteil Nr. 48/2020 hat das Verwaltungsgericht nunmehr den eingangs erwähnten Rekurs gegen unsere Mandantschaft zum Teil als unstatthaft erklärt und ihn für den restlichen Teil, da er unbegründet ist, abgewiesen. Die gerichtliche Entscheidung ist nicht rechtskräftig.
09. Jänner 2020
Aufhebung einer Verwaltungsstrafe
Unserem Mandanten (Landwirt) wurde seitens einer lokalen Ortspolizeibehörde vorgeworfen, dass er sich beim Ausbringen von Pflanzenschutzmittel nicht an die Abstandsregelungen des Beschlusses der Landesregierung Nr. 817/2014 gehalten hätte. Den vorgenannten Umstand erachtete die Verwaltung als gegeben da aufgrund von Analysen seitens des Landeslabors festgestellt wurde, dass auf einem Pflaumenbaum eines benachbarten Grundstückes, Rückstände von Pflanzenschutzmittel festgestellt wurden. Die Abdrift wurde außerdem angeblich mittels Videoaufzeichnung des Überwachungssystems des Nachbarn belegt. Aufgrund des angeblichen Verstoßes wurde unser Mandant zur Bezahlung eines Bußgeldes in Höhe von € 6.684,8 verurteilt. Gegen die vorgenannte Verwaltungsmaßnahme haben wir im Auftrag des Landwirts beim Landesgericht Bozen fristgereicht einen Widerspruch eingereicht.
Mittels Urteil Nr. 30 vom 09.01.2020 hat der zuständige Richter am Landesgericht Bozen, Dr. Massimiliano Segarizzi, den Widerspruch nun angenommen und den angefochtenen Verwaltungsakt aufgehoben. Der Richter ist unseren Ausführungen gefolgt, wonach die von der Verwaltung vorgebrachten Umstände für den Nachweis der vorgehaltenen Übertretung vollkommen unzureichend sind. Die Entscheidung ist nicht rechtskräftig.
31. Dezember 2019
Unternehmerwerkvertrag, Berufshaftpflicht, Schadensersatz
Nachdem Mängel an einigen neu errichteten Bauwerken aufgetreten sind, haben die Auftraggeber die Baufirma, den Projektanten und den Bauleiter vor das Landesgericht Bozen geladen und Schadensersatzansprüche geltend gemacht. Wir haben uns für den Generalbauleiter in das Verfahren eingelassen und den entsprechenden Haftpflichtversicherer zwecks Schadloshaltung in den Streit gerufen. Die Versicherung unseres Mandanten hat sich daraufhin in das Verfahren eingelassen und eine Deckung für den entstanden Schaden abgelehnt.
Mittels Urteil Nr. 1259/2019 hat der zuständige Richter am Landesgericht Bozen, Dr. Massimiliano Segarizzi, die Einwände der Haftpflichtversicherung unseres Mandanten nunmehr verworfen und letzterer zur Schadloshaltung unseres Mandanten verurteilt. Die gerichtliche Entscheidung ist nicht rechtskräftig.
08. November 2019
Verkehrsunfälle im Ausland
Bei einem Verkehrsunfall im europäischen Ausland ist es möglich, die gegnerische Versicherungsgesellschaft direkt beim eigenen Wohnsitz in Südtirol zu verklagen.
Das Friedensgericht Meran hat bestätigt, dass ausländische Versicherungsgesellschaften in Italien verklagt und der eingeklagte Betrag in Italien vollstreckt werden können. Besonders bei kleineren Schadensfällen mit Auslandsbezug schrecken viele aufgrund der befürchteten Bürokratie davor zurück, ihre Forderung geltend zu machen. Wie aufgezeigt kann jedoch die Klage gegen die ausländische Versicherung direkt beim zuständigen Gericht am eigenen Wohnsitz eingebracht werden. Dies hat den Vorteil, dass man das Verfahren mit dem jeweiligen Vertrauensanwalt vor Ort abwickeln und zudem nicht eigens ins Ausland zu allfälligen Gerichtsverhandlungen reisen muss.
Gerne helfen wir auch Ihnen bei der erfolgreichen Abwicklung Ihres Schadensfalles!
12. Oktober 2019
Schikanierte Mutter
Eine junge Frau erstattet nach einer Amtshandlung der Carabinieri Anzeige. Der Grund: diese könnte im Zusammenhang mit einem Beziehungsstreit mit ihrem ehemaligen Lebensgefährten stehen. Nach Ermittlungen des Voruntersuchungsrichters, im Rahmen eines anderen Falles, werden die beiden Carabinieri vom Dienst suspendiert. Amtsmissbrauch und Freiheitsberaubung gegenüber der Mandantin der Kanzlei Baur&Tappeiner stehen im Raum. „Die polizeilichen Maßnahmen sind offensichtlich vom Kommandanten und Vizekommandanten auf Anfrage des ehemaligen Lebensgefährten zum Schaden meiner Mandantin durchgeführt worden“, resümiert Anwalt Tappeiner.
Um die Archivierung der Strafermittlungen gegen die Beschuldigten zu verhindern, legte Strafverteidiger Tappeiner jetzt Berufung ein.
Hier können Sie ganzen Artikel von salto.bz nachlesen
2. Juli 2019
Achtung beim Kauf von Liegenschaften!
Beim käuflichen Erwerb einer Liegenschaft muss stets darauf geachtet werden, ob der Verkäufer die Liegenschaft seinerseits im Schenkungswege erhalten hat. Sollte der Verkäufer das Objekt mittels eines Schenkungsvertrages erhalten haben, gilt zu prüfen ob allfällige Pflichterben (Ehegatte, Kinder, Eltern) erbrechtliche Ansprüche geltend machen können. Es passiert häufig, dass jemand eine Liegenschaft erwirbt und in der Folge die übergangenen Pflichterben auszahlen muss. Uns ist es vor dem Landesgericht Bozen kürzlich mit Urteil Nr. 1203/2018 (berichterstattende Richterin Dr. Cristina Longhi) und Urteil Nr. 1344/2018 (berichterstattender Richter Dr. Alex Kuno Tarneller) gelungen die Ansprüche der Pflichterben in erster Instanz direkt gegen die Erwerber der Liegenschaften durchzusetzen. Die vorgenannten Gerichtsentscheidungen sind noch nicht rechtskräftig. Gerne beraten wir Sie bereits bei Abschluss eines Kaufvertrages, um allfälligen Schwierigkeiten vorzubeugen.
10. Juni 2019
Erfolg gegen die Agentur der Einnahmen – Einzug
Die Steuerbehörde hat im Zuge eines Liegenschaftsvollstreckungsverfahrens den Verkauf der gepfändeten Immobilie unseres Mandanten beantragt. Dies obwohl die Voraussetzungen dafür ex Art. 76, Abs. 1 Buchstabe b) des D.P.R. 602/1973 nicht vorlagen. Insbesondere darf die italienische Steuerbehörde die Vollstreckung einer Liegenschaft nur betreiben, sofern eine Schuld von über € 120.000,00 vorliegt und bereits für einen Zeitraum von über sechs Monaten eine Hypothek im Grundbuch eintragen wurde. Nachdem zunächst der für die Vollstreckung zuständige Richter unseren Ausführungen gefolgt ist, hat nun auch die, für das meritorische Verfahren zuständige, Richterin Dr. Cristina Longhi mittels Urteil Nr. 28/2019 des Landesgerichtes Bozen die Agentur der Einnahmen – Einzug zum Ersatz der entstandenen Rechtskosten verurteilt. Die Entscheidung ist rechtskräftig.
02. Mai 2019
Neuer Kooperationspartner
Es freut uns, Ihnen unseren Kooperationspartner WF Frank & Partner Rechtsanwälte mit Hauptsitz in Berlin (DE) vorzustellen.
Die Kanzlei ist auf deutsches und internationales Erbrecht spezialisiert. Seit längerer Zeit arbeiten wir bereits mit den Kollegen aus Berlin bei grenzüberschreitenden Erbfällen und der entsprechenden Erbschaftsabwicklung erfolgreich zusammen. Wir schätzen uns glücklich mit diesem kompetenten Partner für Erbrecht aus Deutschland zusammenarbeiten zu dürfen.
Wir freuen uns auf die weitere gute Zusammenarbeit!
24. April 2019
Interview zur Urheberrechtsreform
Eine Reform des Urheberrechts war höchst an der Zeit, betont Rechtsanwalt Janis Noel Tappeiner der Kanzlei Baur & Tappeiner aus Lana im WIKU-Interview.
Er sagt aber auch, sie werde das Internet sicherlich verändern.
Den vollständigen Artikel finden Sie HIER zum Download.
29. November 2018
Vergrößerung des Büros in Lana.
Ab November sind wir für Sie auch im zweiten Stockwerk des Ansitzes Klarenbrunn zu finden!
Nachdem das Team der Kanzlei zu unserer Freude ständig wächst, sind die Arbeitsplätze in unserem Büro in Lana (BZ) im ersten Stockwerk knapp geworden. Mit 1. November ist es uns gelungen weitere Büroräumlichkeiten einen Stock höher im selben Gebäude in der Maria-Hilf-Straße Nr. 8 in Lana (BZ) zu beziehen. Wir sind somit für Sie ab jetzt auch im zweiten Stockwerk des Ansitzes Klarenbrunn zu finden.
23. August 2018
Willkommen im Team Dr. Simon Lorenz!
Unsere Suche nach einem neuen Mitarbeiter war erfolgreich. Wir heißen Dr. Simon Lorenz aus Meran (BZ) in unserem Team herzlich willkommen.
Dr. Simon Lorenz hat bereits in seiner Oberschulzeit ein Sommerpraktikum in unserer Kanzlei absolviert. Nach Abschluss des Realgymnasiums Meran „Albert Einstein” hat er das Studium der Rechtswissenschaften in Innsbruck begonnen. Während der Studienzeit hat Dr. Lorenz in den jeweiligen Sommerpausen weitere Ferienjobs bei verschiedenen Rechtsanwaltskanzleien abgelegt. Es freut uns nunmehr ganz besonders, dass sich Dr. Lorenz nach erfolgreichem Abschluss des Studiums der Rechtswissenschaften wieder an unsere Kanzlei gewandt hat. Wir freuen uns auf eine gute und erfolgreiche Zusammenarbeit!
04. Jänner 2018
Aus dem Gerichtssaal:
Wohnungsrecht zugunsten des unverheirateten, hinterbliebenen Lebensgefährten
Das neue Gesetz Nr. 76/2016 sieht für nicht verheiratete Paare vor, dass bei Todesfall eines Lebensgefährten der andere die Wohnung im Eigentum des Verstorbenen weiterhin für einen Zeitraum zwischen 2 und 5 Jahren nutzen darf. Damit wird ein Wohnrecht zugunsten des hinterbliebenen Lebensgefährten begründet. Unsere Klientin ging im Jahr 2011 eine emotionale Beziehung mit dem Erblasser ein. Bis zum Todeszeitpunkt des Erblassers im Jahre 2017 bewohnte das Paar gemeinsam eine Wohnung im Eigentum von letzterem. Nachdem die gesetzlichen Erben das unserer Klientin zustehende Wohnungsrecht laut Gesetz Nr. 76/2016 nicht anerkannt haben, sahen wir uns gezwungen ein entsprechendes Gerichtsverfahren vor dem Landesgericht Bozen einzuleiten. Das Gericht musste daraufhin zunächst klären, welcher Sektion die Zuständigkeit für die Rechtsinstitute laut Gesetz Nr. 76/2016 und insbesondere das dort verankerte Wohnrecht, zukommt. Die Präsidentinnen der 1. und 2. Zivilsektion haben in der Folge erachtet, dass es vordergründig um die Feststellung einer Lebensgemeinschaft geht, die die „Voraussetzung für ein etwaiges Wohnrecht im obigen Sinne darstellt, welches nicht ein dingliches Recht, sondern analog zum Rechtsinstitut der Zuweisung ein persönliches Recht beinhaltet.“ Demnach ist die 2. Zivilsektion für diese Streitigkeiten zuständig. Im Zuge des Gerichtsverfahrens haben die Gegenseiten sodann schließlich eingelenkt und die Angelegenheit konnte erfolgreich abgeschlossen werden.
22. Jänner 2018
Presseartikel „Teure Bilder“
in der ff Nr. 15/2017 – Teil 2
Im lokalen Südtiroler Wochenmagazin ff erschien im April des Jahres 2017 der Artikel „Teure Bilder“ des Journalisten Markus Larcher – wir hatten berichtet.
Wie angekündigt, möchten wir nun die weitere Entwicklung dieses Streitfalles bekanntgeben. Mittels Klageschrift vom 18.09.2017 hat unser Mandant die Gegenseite zur Erstverhandlung vom 18.01.2018, 9.00 Uhr, vor das Landesgericht Bozen – Sondersektion für Unternehmensangelegenheiten geladen und die gerichtliche Feststellung seiner angekündigten Forderungen beantragt. Die Gegenseite hat sich in der Folge nicht in das Verfahren eingelassen und eine außergerichtliche Einigung der Angelegenheit angestrebt. In der weiteren Folge hat die Gegenseite einen allessumfassenden Betrag bezahlt und das Gerichtsverfahren wurde einvernehmlich aufgelassen. Es ist somit gelungen diesen medienwirksamen Fall für unsere Mandantschaft erfolgreich abzuschließen.
12. Juni 2017
Aus dem Gerichtssaal:
Arzthaftung – verpfuschte Brust-OP
Unsere spätere Klientin begab sich, nachdem sie einen Knoten in ihrer Brust ertastet hatte, unmittelbar in das Krankenhaus zur medizinischen Überprüfung. Die behandelnden Ärzte stellten ein Krebsgeschwür fest, welches sodann operativ entfernt wurde und setzten ein Brustimplantat aus Silikon ein. Die Patientin wurde nach der Operation entlassen und der Eingriff schien erfolgreich abgeschlossen worden zu sein. In der Folge litt die Patientin jedoch unter starken Schmerzen und nach zahlreichen Untersuchungen musste sie sich weiteren chirurgischen Eingriffen unterziehen. Mittels eines außergerichtlichen Gutachtens konnte später festgestellt werden, dass die Außenschicht des verwendeten Brustimplantats einen Riss aufwies durch welchen Silikon in das Brustgewebe der Patientin gelangte und dort einen erheblichen Schaden verursachte. Im Namen unserer Mandantin haben wir den vom hinzugezogenen Sachverständigen festgestellten Schaden gegenüber den Verantwortlichen geltend gemacht. Nachdem keine außergerichtliche Einigung mit der Gegenseite bzw. deren Haftpflichtversicherer gefunden werden konnte, wurde ein Beweissicherungsverfahren vor dem Landesgericht Bozen eingeleitet. Im Zuge des Gerichtsverfahrens hat die Gegenseite sodann schließlich den Schadensersatz in Höhe von ca. € 50.000,00 an unsere Mandantin bezahlt und die Angelegenheit konnte erfolgreich abgeschlossen werden.
10. Mai 2017
Wissenswertes zu Bildrechten
Fotos unterliegen genauso wie Musik oder Filme einer strengen Urheberrechtsregelung. Die wichtigsten Punkte im Umgang mit Bildmaterial, haben wir hier für Sie zusammengefasst:
Vergewissern Sie sich stets ob Sie über die entsprechenden Nutzungsrechte verfügen um ein Foto zu veröffentlichen. Im Zweifel empfiehlt es sich die Fotos nicht zu verwenden. Sollten Sie ein Lichtbildwerk ohne entsprechender Genehmigung verwenden laufen Sie Gefahr, dass der Fotograf des Bildes an Sie mit Unterlassungs-, Auskunfts- und Schadensersatzansprüche herantritt. Es ist zudem eine strafrechtliche Verantwortung für die widerrechtliche Nutzung von bestimmten Bildwerken vorgesehen. Falls Sie einen Dritten mit der Erstellung Ihrer Webseite beauftragt haben, empfiehlt es sich von letzterem bestätigen zu lassen, dass er im Besitz der entsprechenden Nutzungsrechte für die veröffentlichten Inhalte ist.
14. April 2017
Presseartikel „Teure Bilder“ in der ff Nr. 15/2017
Im lokalen Südtiroler Wochenmagazin ff erschien kürzlich der Artikel „Teure Bilder“ des Journalisten Markus Larcher.
Der etwas einseitig gestaltete Artikel greift einen anhängigen Rechtsstreit unseres Mandanten gegen einem Ehepaar aus Gargazon auf. Unser Mandant ist professioneller Fotograf mit Meistertitel und über 30-jähriger Berufserfahrung im Bereich der Landschafts- und Hotelfotografie. Zahlreiche Unternehmen verwenden ohne entsprechende Nutzungsgenehmigung Lichtbildwerke unseres Mandanten, weshalb letzterer unsere Kanzlei mit der Wahrung seiner Interessen beauftragt hat. Die Gegenseite ist der Ansicht, dass sie die Lichtbildwerke im geistigen Eigentum unseres Mandanten ohne entsprechende Genehmigung kommerziell nutzen darf. Es bleibt nun der weitere Ausgang dieses Falles, welcher in der Zwischenzeit ein mediales Interesse hervorgerufen hat, abzuwarten. Wir halten Sie selbstverständlich auf dem Laufenden!