Straßenverkehrsrecht

Was tun bei einem Verkehrsunfall?
Wir helfen Ihnen gerne Ihren Personen- und/oder Sachschaden einzufordern.


 

Hilfe bei Personen und/oder Sachschäden

Wir übernehmen für Sie die ordnungsgemäße Abwicklung Ihrer Schadensersatzansprüche gegenüber dem Haftpflichtversicherer. Diesbezüglich garantieren wir Ihnen eine rasche und unbürokratische Abwicklung des Schadenfalls, damit Sie problemlos den Ihnen zustehenden Schadenersatz erhalten. In Zusammenarbeit mit den verschiedensten Sachverständigen kann ein optimales Resultat für Sie erzielt werden.

Was tun bei widerrechtlichen Verwaltungsmaßnahmen

Wir vertreten Sie auch gerne für den Fall, dass Sie von den Polizeibeamten eine widerrechtliche Vorhaltung erhalten. Hierbei ist zu beachten, dass lediglich eine Frist von 30 Tagen ab Zustellung für die Anfechtung des Strafzettels vorgesehen ist. Sollten Sie Opfer einer widerrechtlichen Verwaltungsmaßnahme sein, gilt es, sich rasch an unsere Kanzlei zu wenden damit der Rechts- und Sachverhalt eingehend geprüft und die entsprechende Gegenmaßnahme sofort getroffen werden kann.

 


 

 

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