Forderungseintreibungen (Schuldrecht)

Ein wichtiges Anliegen ist es uns,
offenen Forderungen gegenüber Ihren Schuldnern einzufordern


 

Von Mahnschreiben bis Vollstreckungsverfahren

Unsere Leistung für Sie beginnt hierbei mit der Abfassung und Zustellung eines ersten Mahnschreibens an die Gegenseite, damit dieselbe in Verzug gesetzt wird und allfällige Fristen unterbrochen werden. Sollte der Schuldner nicht reagieren, wird eine Recherche betreffend die Vermögenswerte des Schuldners vorgenommen. Für den Fall, dass es in Absprache mit dem Kunden gewinnbringend erscheint, die Forderung gerichtlich durchzusetzen, wird ein entsprechendes Verfahren zur Erwirkung eines Gerichtsbescheides gegen den Schuldner eingeleitet. Sollte der Schuldner auch dann nicht zahlen, vertreten wir Sie gerne bei den notwendigen Vollstreckungshandlungen. Hierbei werden vorgefundene bewegliche Güter sowie Liegenschaften gepfändet. Zudem kann ein Teil des Lohnes, der Abfindung oder der Rente des Schuldners zur Tilgung der Schuld herangezogen werden.

 


 

 

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